Widerspruchsausschuss
Der Widerspruchsausschuss berät und entscheidet in Fällen, in denen Widerspruch von Studierenden gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen eingelegt wurde.
Die Treffen sind daher je nach Bedarf. Zwei Studierende (1 aktiv und 1 Vertretung) sitzen im Widerspruchsausschuss,
