Studiengangsrat

Die Studiengangsräte der grundständig Studierenden (Vollzeit BA und MA) und der berufsintegrierenden Studierenden (berufsbegleitend und praxisintegriert) befassen sich mit der inhaltlichen Semesterplanung sowie mit Lehraufträgen. Dabei wird jeder Studiengangsrat von drei Studierenden der jeweiligen Studiengänge und ebenfalls von drei studentischen Vertretungen unterstützt. Die Studiengangsräte treffen sich vier bis fünf Mal pro Semester.