Hochschulsenat

Der Hochschulsenat berät als zentrales Verwaltungsorgan der Hochschule zwei bis dreimal pro Semester zu allen Themen, die die Hochschule betreffen. Der Senat entscheidet beispielsweise über Satzungen oder Wahlordnungen der Hochschule. Im Senat werden alle Statusgruppen der Hochschule repräsentiert; die Studierendenschaft wird von insgesamt 10 Studis (5 aktive Mitglieder, 5 Vertreter*innen) im Senat vertreten.